Samstag, 31. Juli 2010

Nintendo im Britishen Gericht!

Britisches Gericht verbietet R4-Module trotz Homebrew

Auch wer auf dem Nintendo DS lediglich selbst geschriebene Programme per R4-Modul laufen lassen möchte, handelt illegal - so der oberste britische Gerichtshof. Er hat den Import von und die Werbung für R4-Module untersagt.

Nintendo hat einen Rechtsstreit vor dem obersten britischen Gerichtshof in London gewonnen. Erneut ging es um sogenannte R4-Module, mit denen sich unter anderem aus dem Internet heruntergeladene Schwarzkopien auf dem Nintendo DS abspielen lassen, berichtet MCV UK. Der Beklagte, ein Unternehmen namens Playables Limited, hatte argumentiert, dass die Module für selbstprogrammierte Software - in der Szene Homebrew genannt - benötigt würden. Weil auch zu deren Ausführung die Kopierschutzmaßnahmen des Handheld umgangen werden müssen, haben die Richter die Vermarktung der R4-Module für illegal erklärt. Außerdem würden die Module in den allermeisten Fällen für Schwarzkopien und nicht von Hobbyprogrammieren verwendet.

Nintendo feiert den Sieg: Nicht nur für sich selbst habe man gekämpft, sondern auch für die rund 1.400 Entwicklerstudios in Großbritannien, die vom rechtmäßigen Verkauf ihrer Software leben. Wenige Tage vor dem Spruch der Londoner Richter hat Nintendo ein ähnliches Gerichtsverfahren in den Niederlanden gewonnen. Weitere Urteile dürften folgen: Das Unternehmen hat in den letzten Monaten den Kampf gegen Schwarzkopien auch durch den Aufbau einer spezialisierten Abteilung verstärkt. (ps)

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